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FAQ easyCredit-Ratenkauf
Alle Fragen und Antworten zum Ratenkauf von easyCredit.
FAQ – easyCredit-Ratenkauf
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Mit dem easyCredit-Ratenkauf haben Sie die Möglichkeit, bequem und einfach per Raten zu zahlen. Sie entscheiden, wie viel Sie zahlen wollen und genießen somit größte Flexibilität bei der Realisierung Ihrer Wünsche.
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Wenn Sie über ein regelmäßiges monatliches Einkommen verfügen können, prüft die TeamBank gerne ihren individuellen Wunsch.
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Die Entscheidung, ob ein easyCredit-Ratenkauf möglich ist, erhalten Sie sofort im Rahmen des Bestellprozesses. Eine nachgelagerte Prüfung ist nicht mehr notwendig, sodass Sie auch keinerlei Unterlagen einreichen müssen.
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Sie können Einkäufe zwischen 200,- Euro bis 10.000,- Euro bequem und einfach durch den easyCredit-Ratenkauf abwickeln.
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Laufzeiten sind zwischen 2 und 60 Monaten möglich.
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Die erste Rate wird frühestens 30 Tage nach Abschluss eingezogen. Der Einzugstermin ist automatisch auf den 1. eines Monats vorbelegt. Änderungen auf den 15. eines Monats sind während der Laufzeit in Ihrem easyCredit-Kundenportal jederzeit möglich.
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Sondertilgungen sind jederzeit gebührenfrei möglich. Durch Sonderzahlungen reduziert sich automatisch die monatliche Rate. Bitte beachten Sie, dass die Mindestrate von 20,00 Euro nicht unterschritten werden kann.
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Nein, Ihr Produktwunsch wird immer individuell geprüft, sodass eine spätere Entscheidung durchaus positiv ausfallen kann.
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Nein, das PostIdent-Verfahren ist nicht notwendig.
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Sollte es während der Laufzeit zu finanziellen Engpässen kommen, besteht die Möglichkeit einer Ratenaussetzung oder einer dauerhaften Reduzierung der Rate. Besuchen Sie einfach Ihr easyCredit-Kundenportal und nehmen Sie selbstständig die gewünschte Anpassung vor.
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Bei Zahlung mit easyCredit-Ratenkauf erhalten Sie automatisch die Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen easyCredit-Kundenportal. Hierin können Sie Ihre Ratenkäufe verwalten, Änderungen Ihrer persönlichen Daten vornehmen, Aufträge erteilen oder auch selbst ausführen. Weiter dient dieses Online-Portal als Ihr persönliches Postfach, in welches alle relevanten Dokumente zu Ihrem Ratenkauf eingestellt werden und jederzeit einsehbar sind.
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Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum easyCredit-Ratenkauf
1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der easyCredit-Ratenkauf (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird.
Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers.
Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Ratenkauf
Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit.
Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.
Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten.
3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift
Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen.
Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre-Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.
Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.
Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben.
Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei der TeamBank AG vorbehalten.
Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA-Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.
Stand September 2022