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  • Gewinnspiel AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen zu unseren Aktionen und Gewinnspielen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen zu Gewinnspielen

§ 1 Einlösung von Aktionsgutscheinen

§ 1.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

§ 1.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

§ 1.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

§ 1.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

§ 1.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.

§ 1.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

§ 1.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

§ 1.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.

§ 1.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

§ 2 Teilnahme an Gewinnspielen

§ 2.1 Der Verkäufer verpflichtet sich der sorgfältigen und gerechten Aufnahme, Überprüfung und Auswertung jeder berechtigten Teilnahme an einem Gewinnspiel. Gewinnspiele des Verkäufers stehen in keinem Rahmen mit den Betreibern der sozialen Netzwerke auf denen sie umgesetzt werden. Die Betreiber dieser Netzwerke sind weder Organisatoren noch Unterstützer der Gewinnspiele des Verkäufers.

§ 2.2 Sollten etwaige Partner oder Sponsoren ein Gewinnspiel unterstützen, unterliegt die Verantwortung zur Kommunikation aller relevanten Informationen an interessierte Nutzer, weiterhin beim Verkäufer. Von der Abfrage von Informationen an Sponsoren und Partner ist abzusehen. Der Verkäufer kann weiterhin nur den Wahrheitsgehalt von Informationen garantieren, die aus offiziellen Kommunikationsquellen stammt.

§ 2.3 Berechtigt sind Nutzer, die die durch den Verkäufer vorab kommunizierten Teilnahmeregeln beachten und ihre Teilnahme erfolgreich im korrekten Zeitraum, vor Ablauf der Gewinnspiel-Laufzeit, umsetzen. In allen Fällen müssen Teilnehmer mindestens 14 Jahre alt und im Dachraum wohnhaft sein.

§ 2.4 Der Verkäufer sichert in allen Fällen zu, alle relevanten Informationen zum Gewinnspiel (Zeitraum, Spielregeln, beteiligte Partner) im vorab zu kommunizieren. Diese Kommunikation erfolgt über die Social Media Plattformen des Verkäufers.

§ 2.5 Der Verkäufer sichert in allen Fällen zu, dass direkte und aktive Megaport-Mitarbeiter, von der Teilnahme an einem Gewinnspiel ausgeschlossen sind.

§ 2.6 Der Verkäufer verpflichtet sich, angekündigte Preise nicht zu verfälschen oder diese im gesamten Zeitraum, während und nach eines Gewinnspiels, abzuändern. Änderungen innerhalb der Teilnahmebedingungen werden vom Verkäufer vorbehalten.

§ 2.7 Der Verkäufer verpflichtet sich, zum Abschluss eines Gewinnspiels den berechtigten Gewinner offen mit den Teilnehmern zu kommunizieren. Diese Kommunikation erfolgt über die Social Media Plattformen des Verkäufers.

§ 2.8 Der Verkäufer sichert zu, dass der Gewinner eines Gewinnspiels binnen eines Werktages nach Abschluss des Gewinnspielzeitraumes über seinen Gewinn privat informiert werden muss.

§ 2.9 Reagiert der Gewinner auf die öffentliche und private Kommunikation seines Gewinnes nicht, so erhält der Verkäufer das Recht, etwaige Preise an einen neuen Gewinner zu übertragen. Der Zeitraum, bis Preise auf diese Weise übertragbar werden, ist auf 7 Tage nach Verkündung des Gewinners durch den Verkäufer festgelegt. Preise sind nur an einen berechtigten Gewinner übertragbar. Eine Übertragung des Preises oder mehrerer Preise muss den Spielregeln gemäß und fair erfolgen.

§ 2.10 Erfüllt die maximale Anzahl der berechtigten Teilnehmer nicht das durch den Verkäufer vorab kommunizierte Mindestmaß an möglichen Teilnehmern, behält der Verkäufer es sich vor, ein Gewinnspiel kurzfristig abzubrechen oder zu verschieben.

Zahlungsarten

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